Sitzenbleiben in Portalanlage und Waschstraße

Portalanlagen und Waschstraßen können mit dem Auto befahren werden. Bei Waschstraßen ist dies zwingend notwendig. Bei Portalanlagen kann sich der Fahrer freiwillig dazu entscheiden. Wir klären Sie darüber auf, welche Voraussetzungen gelten und wie sich ein freiwilliges Sitzenbleiben in der Portalanlage auf die Schadensübernahme durch eine Versicherung auswirken kann!

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Unterschiede zwischen Waschstraßen und Portalanlagen

Waschstraßen sind oftmals bis zu 60 Meter lang. Diese beinhalten ausgefeilte technische Möglichkeiten, um den Wagen gründlich zu reinigen. Der Fahrer muss bei Waschstraßen im Automobil sitzen bleiben und durch diese hindurch fahren. Bei Portalwaschanlagen fährt der Fahrer mit dem Automobil auf das Band, verlässt das Fahrzeug und startet das Reinigungsprogramm. Die Reinigungsbürsten bewegen sich automatisch über das Automobil. Bei Autowaschstraßen wird das Auto mit Hilfe eines Förderbandes durch einen Tunnel gezogen. Die Reinigungsbürsten können sich vertikal oder horizontal bewegen. Der grundlegende Vorteil von Autowaschstraßen liegt darin, dass das Automobil nicht verlassen werden muss. Die Wäsche dauert genau gleich lange - unabhängig vom gewählten Programm. Der geschlossene Reinigungskreislauf ist umweltfreundlich und verbraucht wesentlich weniger Ressourcen als eine Portalwaschanlage. Der ADAC stellte in einem bundesweiten Test fest, dass Waschstraßen in Bezug auf Leistung und Preis besser abschneiden als Portalwaschanlagen. In vielen Waschstraßen und Portalwaschanlagen wird das Automobil von geschultem Personal von Schmutz befreit. Die Vorwäsche entfernt grobe Verschmutzungen, sodass von einer gründlicheren Wäsche profitiert werden kann.

Rechtliche Besonderheiten und Wissenswertes

Viele Personen haben Angst in einer Waschstraße im Automobil sitzen zu bleiben. Diese Angst ist jedoch vollkommen unbegründet. Wer im Automobil sitzen bleibt, kann nicht verletzt werden. Vorfälle dieser Art hat es noch nicht gegeben. Wenn Dichtungen defekt sind, kann höchstens etwas Wasser eindringen. Menschen, denen die Fahrt durch eine Waschstraße unangenehm ist, können auch einfach eine Portalanlage benutzen. Aus rechtlicher Sicht ist zu sagen, dass die Fahrt durch eine Portalstraße zu bevorzugen ist. Wenn in dieser etwas passiert, was nicht auf Defekte im Automobil zurückzuführen ist, muss der Inhaber der Waschstraße bzw. dessen Versicherung haften. Sobald der Fahrer in einer Portalanlage - unnötigerweise - sitzen bleibt und Schäden auftreten, trifft diesen die Beweislast, dass er keinen Verschuldensanteil hat. Gleiches gilt für die Fahrt durch eine Waschstraße.


1 Kommentar

13.10.2016 - 21:38 Melanie

Ich würde einen Herzinfarkt bekommen, wenn ich da sitzenbleiben müßte... O.O Daher kommen für mich nur Waschanlagen in Frage wo ich aussteigen kann.

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